Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Ihnen in einem meiner letzten Elternbriefe angekündigt, sind mir mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, vom 28.04.2020, nun die Rahmenvorgaben für eine schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 06.05.2020 zugegangen.

Ziel aller ab dem 06.05.2020 nach und nach wiedereinzuführenden Maßnahmen gemäß Erlass ist vornehmlich die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen unseren Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern unserer Grundschule.

Stets steht dabei also ausdrücklich nicht im Vordergrund, die kommenden Präsenzzeiten nun vornehmlich zur Vermittlung neuer Lerninhalte zu nutzen. Vielmehr geht es darum, unseren Kindern in zunächst sehr begrenztem Rahmen die Möglichkeit des Austausches mit Lehrern und Mitschülern über die Erlebnisse der letzten Wochen zu bieten. Später können und sollen natürlich auch Lerninhalte besprochen werden, insbesondere die unterschiedlichen Angebote, welche über iServ seit 20.04.2020 im Rahmen des „Lernens ohne Klassenraum“ so erfolgreich von Ihren Kindern bearbeitet wurden und auch künftig weiter bearbeitet werden sollen.

Bei unseren Überlegungen zur Planung und Organisation der nun vor uns liegenden Phase, steht das gesundheitliche Wohl unserer Kinder als wichtigstes zu erreichendes Ziel über allem. Darüber hinaus ist uns wichtig, dass wir eine realistisch umsetzbare Struktur für die nächsten Wochen haben, die keinen der Betroffenen, egal, ob SchülerInnen, Eltern oder Lehrerinnen, überfordert. Auch möchten wir versuchen, Ihnen bei all den bekannten Unwägbarkeiten, welche die allgewärtige Corona- Pandemie täglich für uns bereithält, eine Grundlage anzubieten, die eine möglichst verlässliche Planung für die Zeit bis zu den Sommerferien ermöglicht.

Unbenommen dessen, sollten Sie sich darauf einstellen, dass es aller Voraussicht nach bis zu den Sommerferien keinen regulären Schulbetrieb mehr geben wird.

Bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, über die ich Sie weiter unten konkret informiere, war uns sehr wichtig, nicht überhastet, sondern planvoll, besonnen und mit dem Lehrerkollegium sowie dem Vorstand des Schulelternbeirates (am 01.05.2020 in einer Sondersitzung) abgestimmt vorzugehen.

Es sei darauf hingewiesen, dass all unsere guten Vorsätze mit den geforderten umfassenden Hygiene- und Sicherheitsstandards in Einklang gebracht werden müssen. Sie werden sich vorstellen können, dass dieses Ziel nur durch Ihre Mitarbeit im Vorfeld zu erreichen ist.

Was heißt dies für die GS Am Bahnhof konkret? Maßnahmen/Hinweise/Besonderheiten

  1. Die Präsenzzeit soll unter der Einhaltung strenger Hygieneregeln erfolgen (siehe beiliegendes Hygienekonzept der Grundschule Am Bahnhof – Anlage 3).
  2. Um den Vorgaben des Ministeriums gerecht werden zu können, müssen alle Klassen in je 2 Gruppen aufgeteilt werden. Welcher Lerngruppe Ihr Kind letztlich zugeordnet werden wird und an welchen Tagen es in die Schule kommen wird, erfahren Sie rechtzeitig von der jeweiligen Klassenlehrerin.
  3. In Planung befindet sich derzeit über die Präsenzzeit der Viertklässler hinaus (siehe Anlage 1), die schnellstmögliche Bildung einer jahrgangsübergreifenden Lerngruppe für Kinder, die auf
  4. Grund unzureichender Deutschkenntnisse im Elternhaus, keine oder nur wenig Unterstützung bei den Schulaufgaben
  5. Ferner befindet sich die vereinzelte Lernunterstützung für unsere Kinder mit starkem Förderbedarf im Bereich Lernen durch Präsenzzeiten mit unserer Förderschullehrerin, Frau Golz, in Planung. Die Entsprechenden Familien werden diesbezüglich rechtzeitig
  6. Für die Kinder der Klassen 1 – 3 wird ein Schulstart ab dem 25.05.2020 vorbereitet (siehe Anlage 2). Der Kontakt zu den Lehrkräften beschränkt sich daher zunächst weiterhin auf iServ und/oder Telefon. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten und wegen der Verpflichtung zur Einhaltung der Hygienevorgaben, wird jede Lerngruppe (auch die Lerngruppen der 4. Klassen) ab diesem Datum maximal an einem Tag in der Woche für jeweils drei Zeitstunden in die Schule kommen können. Die Einteilung der Lerngruppen erfahren Sie durch die Klassen- lehrkräfte ebenfalls so schnell wie möglich.

Hinweis:

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist verpflichtend. Nur im nachfolgend beschriebenen Ausnahmefall kann Ihr Kind von der Präsenzpflicht beurlaubt werden:

Wenn Ihr Kind zu einer Risikogruppe gehört oder aber in Ihrem Haushalt Menschen mit einer Corona- relevanten Vorerkrankung leben, ist es möglich, einen formlosen Antrag mit einer kurzen Begründung zur Unterrichtsbeurlaubung an die Schule zu richten (ggf. nach Rücksprache mit dem Arzt). Ihr Kind würde dann wie bisher durch die Lehrkräfte lediglich über iServ und/oder Telefon im Lernprozess begleitet. Bei Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich gerne an die Schule.

Die Corona-Krise ist ohne Zweifel eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Viele Fragen sind zu klären, bei deren Beantwortung nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann. Dennoch ist es unser großes Anliegen, eine Schulöffnung unter den bestmöglichen Schutzmaßnahmen durchzuführen und somit zur Gesundheit aller beizutragen. Gemeinsam sollten wir – und vor allem Sie als Sorgeberechtigte, die Kinder für die derzeitige Situation sensibilisieren und so ein Bewusstsein zur Einhaltung der Regeln schaffen:

Hygienekonzept

Grundsätzlich gilt es, sowohl auf dem Schulgelände als auch innerhalb des Schulgebäudes einen Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1,50m einzuhalten. Da wir auf Grund der räumlichen Gegebenheiten an unserer Schule die Einhaltung der Abstände nicht jederzeit  gewährleisten können, dürfen die Kinder die Schule nur dann besuchen, wenn sie im Umgang mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) (ggf. auch Tuch/Schal) insbesondere durch Sie als Eltern/ Erziehungsberechtigte geschult bzw. daran gewöhnt wurden und diesen natürlich auch bei sich haben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass in Fällen unzureichender Sicherheitsabstände zu anderen Personen, das Gesundheitsrisiko/die Ansteckungsgefahr bei allen Beteiligten minimiert wird.1

Bitte üben Sie bereits zu Hause und vor Beginn der Präsenzzeiten an unserer Schule den Umgang mit einer Mund-Nasen-Gesichtsmaske (alternativ auch Tuch/Schal) sowie die Inhalte des Hygienekonzeptes (Hust-/Niesetikette etc.) mit Ihrem Kind, damit es in der Lage ist, die Hygieneregeln weitgehend selbstständig einzuhalten. Darüber hinaus werden die in Rede stehenden Verhaltensregeln auch in der Schule regelmäßig mit den Kindern thematisiert.

Gerne nimmt die Schule Spenden von Gesichtsmasken entgegen, um ein bestimmtes „Not-Kontingent“ für Kinder ohne Maske bereit zu halten.

1 Gem. Epidemiologischem Bulletin 19|2020, Online vom 23.04.2020, schützt die Nutzung von MNS vor der Übertragung des Corona-Virus innerhalb von Einrichtungen. Das Tragen von MNS wird z.B. auch beim Verlassen des Sitzplatzes, beim Verlassen des Klassenraumes oder beim Gang zu den Toiletten, etc. erforderlich.

Buskinder (betrifft nur die Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Bimöhlen)

Bitte teilen Sie uns über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer Ihres Kindes mit, ob Sie den Bustransfer zur Schule und von der Schule in Anspruch nehmen möchten. Im Schulbus ist das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes laut Gesetzgeber ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend!

Verhalten auf dem Schulhof

Mit Betreten des Schulgeländes werden alle Kinder gebeten, den MNS zu tragen. Außerdem sind alle Kinder, die sich auf dem Schulhof befinden aufgefordert, den Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen selbständig einzuhalten.

Die Lerngruppen müssen sich vor „Unterrichtsbeginn“ am jeweiligen Treffpunkt in den ausgewiesenen Wartezonen aufstellen und dort die Sicherheitsabstände einhalten.

Verhalten im Schulgebäude

In den Gängen des Schulgebäudes besteht zum Schutz der Kinder und Erwachsenen gleichermaßen eine Maskentrageempfehlung (ggf. Tuch oder Schal). Im gesamten Schulgebäude gilt ein Rechtsgehgebot, d.h. alle Kinder bewegen sich in den Gängen an der jeweiligen in Bewegungs- richtung rechten Wandseite in den gekennzeichneten Bereichen. Bodenmarkierungen und Hinweis- schilder sind unbedingt zu beachten! Nur so kann auch in den vergleichsweise engen Fluren der Schulgebäude ggf. ein Mindestabstand eingehalten werden.

Pausen- und Präsenzzeiten

Der Umfang der Präsenzzeiten (Unterricht) entspricht ausdrücklich nicht dem regulären Stundenplan. Die Verlässlichkeit wurde vom Ministerium bis auf Weiteres aufgehoben!

Die Klassen 4a und 4b (genauso wie später auch alle anderen Klassen) werden in jeweils zwei Lerngruppen aufgeteilt, die jeweils abwechselnd alle zwei Tage für 3 volle Zeitstunden von ihrer Klassenlehrerin betreut werden. Die beiden Klassen erscheinen zeitlich versetzt zum Unterrichtsbeginn, um eine Vermischung der Lerngruppen sowie Ansammlungen von Schülergruppen auf ein Minimum zu reduzieren und die Einhaltung der Abstände zu gewährleisten.

Hinweis: Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass die Gruppeneinteilungen von der Klassenlehrerin festgelegt wird. Ein Wechsel bzw. eine Durchmischung der Lerngruppen ist strikt untersagt. Dies gilt auch, wenn mehrere Gruppen gleichzeitig Bewegungspausen auf dem Schulhof haben. Für diese Fälle werden den einzelnen Lerngruppen feste Schulhofbereiche zugewiesen (Alle Informationen zu Uhrzeiten, Treffpunkt etc. erhalten Sie über Ihre jeweilige Klassenlehrerin).

Krankmeldungen an Präsenztagen

Sollten Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht entschuldigen müssen, bitten wir Sie, es mit Angabe des Grundes für das Fehlen, wie gewohnt morgens telefonisch, im Sekretariat zu entschuldigen. Bitte vermeiden Sie unbedingt selbst den Aufenthalt auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Planungen ab 25.05.2020!

Ende der Unterrichtszeit

Kinder, die zur Notbetreuung außerhalb der Präsenzzeit angemeldet sind, werden vom Betreuungs- personal in Empfang genommen. Auch hier gelten die gleichen Regeln, wie zur Unterrichtszeit.

Kinder, die nach Hause gehen, verlassen das Schulgelände unter Einhaltung des Mindestabstandes auf dem kürzesten Wege.

Sollten Sie Ihr Kind abholen wollen, so warten Sie bitte außerhalb des Schulgeländes und halten zu Ihrem eigenen Schutz dort den Mindestabstand zu anderen Personen ein.

Das Spielen auf dem Schulgelände am Nachmittag (außer für Notbetreuungskinder) bleibt weiterhin untersagt.

Notbetreuung

Für alle Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wird weiterhin von 8:00 – 13:00 Uhr eine Notbetreuung durch Lehrkräfte (Fr. Riesterer, Fr. Lühr und Herr Seeger) und von 7:00 – 8:00 Uhr sowie von 13:00 – 17:00 Uhr eine Betreuung durch die pädagogischen Mitarbeiter gewährleistet.

Diese Notbetreuung gilt weiterhin für den bereits bekanntgegebenen Personenkreis. Im Bedarfsfall melden Sie Ihr Kind mit Angabe der benötigten Betreuungszeiten und einem formlosen Nachweis ihres Arbeitgebers bzw. der Dienstzeit im Sekretariat an. Das dafür notwendige Formular können sie auf der Homepage unter Aktuelles downloaden.

Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an der Notbetreuung schließt NICHT eine Teilnahme am Präsenzunterricht innerhalb der zugeteilten Klassengruppe aus!!!

 Speisen und Getränke

Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung (Essen und Trinken) für den Schultag mit. Die Verpflegung darf von den Kindern nicht untereinander getauscht werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch keinen Geburtstagskuchen, etc. mit.

Die Verpflegung durch den Caterer in der Mensa darf aus hygienischen Gründen ebenfalls nicht stattfinden.

Leistungsbewertung/ Zeugnisse

Für das restliche Schuljahr gilt, dass keine Klassenarbeiten und Tests im herkömmlichen Sinne mehr geschrieben werden. Basis für das Zeugnis sind die Leistungen, die bis zum 13. März 2020 erbracht wurden. Arbeitsergebnisse, die seit dem 20.04.2020 erbracht wurden oder sich aus der nun folgenden Präsenzzeit ergeben, gehen als Abrundung des Gesamteindrucks ausschließlich zugunsten der Kinder in die Bewertung für Unterrichtsbeiträge ein.

Weitere Bemerkungen:

Bis zu den Sommerferien finden keine AGs, Klassenfahrten und Projekte mit außerschulischen Partnern statt. Zusätzliche Veranstaltungen werden gestrichen.

Nicht zwingend notwendige Veranstaltungen, wie z.B. Elternabende und Konferenzen finden vorläufig nicht statt oder werden z.B. per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt.

Ich weise vorsorglich auf Folgendes hin:

Sollte sich Ihr Kind nicht an die oben aufgeführten Regeln halten, wird Ihr Kind vom Präsenzunterricht oder der Notbetreuung ausgeschlossen. Sie müssen Ihr Kind dann umgehend abholen, da es durch die Nichteinhaltung der Regeln die Gesundheit der anderen Kinder, Lehrer, päd. Mitarbeiter, etc. gefährdet.

Wir hoffen nun, auf die kommenden Herausforderungen gut vorbereitet zu sein. Die Auflistung der Regeln hat im Übrigen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr wird sie durch die regelmäßige Evaluierung der Hygienemaßnahmen der gegenwärtigen Situation angepasst und ggf. ergänzt.

Am kommenden Montag, dem 04.05.2020 findet eine Telefonkonferenz unter Teilnahme aller Rektoren des Kreis Segebergs und der beiden Schulräte statt im Rahmen der, die Vorgehensweise an den Schulen ab dem 06.05.2020 abschließend besprochen wird. Die Vorgaben des Ministeriums für  Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, die diesem Schreiben als Grundlage dienten, waren jedoch derart ausführlich und klar, sodass ich nicht damit rechne, die getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen danach nochmal überarbeiten zu müssen. Sollten dennoch Ergänzungen oder Änderungen zu Ihrer Kenntnis gebracht werden müssen, werde ich Sie über die gewohnten Wege kontaktieren.

Ich denke, es war in Ihrem Sinne, als ich entschied, Sie mit diesem Schreiben bereits vor Kenntnis der Inhalte besagter Telefonkonferenz mit dem Schulamt ausführlich zu informieren. Wir bleiben in Kontakt

…und bleiben Sie bitte gesund, halten Sie bitte trotz aller Widrigkeiten geduldig durch und passen Sie weiterhin gut auf sich und Ihre Lieben auf!

„… ist vielleicht ein wenig pathetisch und abgegriffen, aber nach den Erfahrungen der letzten Wochen glaube ich, ´wir schaffen das zusammen´“!

Ihre

Katja Walter

Katja Walter Rektorin

 

 

 

 

ANLAGEN

PDF des Elternbriefes zum Download
PDF geplande Präsenzzeiten Jahrgang 1-3 ab dem 26.05.2020
PDF Hygieneregeln

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