Unterrichtsausfall aufgrund von Witterungsbedingungen
Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind durch widrige Witterungs- und Straßenverhältnisse eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.
Bei besonders gefährlichen Wetterlagen kann landesweit oder in betroffenen Regionen Unterrichtsausfall angeordnet werden. Für diese Fälle wurde eine Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter 0800 1827271 aktuell informiert.
Für Sie zur Information!
Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall dennoch zur Schule kommen (müssen), hat die Schulleitung die Betreuung mit Lehrkräften durch schulische Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese Betreuung ist durch die Schulleitung vom regelmäßigen Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts sicher zu stellen. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.