Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

ich wünsche Ihnen allen bis heute angenehme Feiertage sowie halbwegs unbeschwerte Ferientage verlebt zu haben. Ein paar Tage sind es ja noch, ehe die Schule ihren Unterrichtsbetrieb wieder aufnimmt. Aus meiner Sicht ist es Zeit, Sie auf das einzustimmen, was da auf uns zukommt.
Wie bereits vor den Osterferien angekündigt, erhalten Sie heute weitere Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie einen Elternbrief von der Bildungsministerin Prien zu den Regelungen des Schulbetriebes nach den Osterferien (siehe Anlage1). Leider habe ich noch nicht abschließend alle Angaben, die mich in die Lage versetzen würden Sie verlässlich auf den kommenden Montag vorzubereiten. Sie werden in Anknüpfung an diesen Brief also kurzfristig noch einmal „Post“ von mir bekommen, worin ich Ihnen dann hoffentlich endgültig mitteilen darf, wie der Unterrichtsbetrieb organisiert wird.

Vorab habe ich für Sie aber all das schon mal zusammengefasst, was mir zur Verfügung gestellt wurde und was Sie z.T. in den Anhängen nochmal ausführlicher nachlesen können:

  1. Eine Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten für den Zeitraum 19.4.-14.5.2021 nach § 15 Schulgesetz unter Berücksichtigung der bekannten Bedingungen möglich. Bitte stellen Sie den Antrag wie bisher schriftlich via IServ bei der Klassenlehrerin.
  2. Sollten Sie sich während der Osterferien im Ausland aufgehalten haben, ist es unbedingt erforderlich, dass die Quarantäneregeln nach Reisen in das Ausland eingehalten werden. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind wegen eines Auslandsaufenthaltes vorübergehend nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann. Die geltenden Regelungen sind diesem Schreiben in der Anlage 2 beigefügt.
  3. Ab dem 19.4.2021 wird eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt. Durch folgende drei Optionen können Sie/kann Ihr Kind dieser Testpflicht nachkommen:
    • Teilnahme an den zweimal wöchentlich, durch die Schule organisierten Selbsttests im Rahmen des Unterrichtsvormittags. Bedingung für die Teilnahme an diesen Selbsttests ist die  Vorlage der von den Erziehungsberechtigten ausgefüllten Einverständniserklärung (siehe Anlage 3). Einverständniserklärungen, die bisher erteilt wurden, haben bis zum Widerruf Gültigkeit.
    • Testung beispielsweise in einem örtlichen Bürgerzentrum, einer Apotheke oder Arztpraxis.Hinweis: die Bescheinigung muss regelmäßig vorgelegt werden und der Test darf nicht älter als 3 Tage sein.
    • Selbsttestung im häuslichen Umfeld. Die durchgeführte Selbsttestung muss mit einer qualifizierten Selbstauskunft (siehe Anlage 4) bescheinigt und der Schule vorgelegt werden. Auch hierbei darf der Test nicht älter als 3 Tage sein. Ferner muss die qualifizierte Selbstauskunft regelmäßig erneut vorgelegt werden. Über die Konsequenzen einer Falschauskunft lesen Sie bitte selbst nach.

Eine negative Testbescheinigung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. der Notbetreuung. Unabhängig davon sind die bisherigen Hygienemaßnahmen der Schule (z.B. MNB, Lüften, Kohortenbildung, etc.) weiterhin einzuhalten.

Wie wird der Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 an der Grundschule Am Bahnhof organisiert sein?

Grundsätzlich gilt derzeit die Stufe III des Corona-Reaktionsplans, den ich Ihnen noch einmal in Anlage 5 zur Verfügung stelle. Aufgrund der Inzidenzwerte des Kreises Segeberg muss jedoch weiterhin mit Einschränkungen des Schulbetriebes gerechnet werden. Sofern die Inzidenzen in unserem Landkreis Segeberg drei Tage hintereinander über dem Wert von 100 liegen, müssen wir aufgrund des aktuell gültigen sogenannten 100-er Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, kurzfristig sogar mit einem Wechsel in das Distanzlernenrechnen. Der 7-Tages-Inzidenzwert wurde für unseren Kreis am heutigen Tage im Übrigen mit 102,8 veröffentlicht. Nach den Regeln des Corona-Reaktionsplans hätten wir demzufolge in den Distanzunterricht über zu gehen. In welcher Form der Unterricht in der nächsten Woche letztlich stattfinden kann, wird uns durch die Schulaufsicht mitgeteilt. Wir erwarten in Kürze eine entsprechende Dienstanweisung.

Ich schätze die Situation so ein, dass weiterhin die in der Vergangenheit bereits hinlänglich geübten Tugenden, wie Geduld, Einsicht, Verständnis, Weitblick und Nachsicht gefordert sein werden🙄.

Bleiben Sie gesund!!
Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter

Katja Walter Rektorin

 

 

 

 

Anlagen:
Anlage 1 Elternanschreiben Teststrategie Ministerin Prien
Anlage 2 Merkblatt Quarantäneverordnung
Anlage 3 Einverständniserklärung Selbsttestung
Anlage 4 qualifizierte Selbstauskunft negative PoC-Antigentest
Anlage 5 Corona-Reaktionsplan weiterentwickelt v. 01.02.21

 

Foto von CDC on Unsplash

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