Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

inzwischen haben wir ein paar wenige Meldungen über positive Schnelltestergebnisse oder positive PCR-Testergebnisse bei Schülerinnen und Schülern der GS Am Bahnhof erhalten. Seit dem 10.01.2022 betraf es lediglich 9 von 222 Schülerinnen und Schüler. Umgerechnet sind dies zurzeit lediglich vier Prozent unserer Schulgemeinschaft.

Als Schule beobachten wir die Ansteckungsrate sehr sensibel und haben dabei auch stets das Sitzumfeld unserer infizierten Schülerinnen und Schüler im Blick. Im Moment ist eine Ansteckung im Rahmen des Präsenzunterrichts oder der schulischen Angebote nicht zu erkennen.
Die Entwicklung in den kommenden Wochen ist schwer vorherzusehen, gleichwohl müssen wir mit einem weiteren deutlichen Anstieg rechnen. Uns bleibt nur zu hoffen, dass es nicht zu Klassen- oder Kohortenschließungen kommen wird.

Um das Infektionsgeschehen an der Grundschule Am Bahnhof täglich neu bewerten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:

Bitte melden Sie im Schulbüro, wenn Ihr Kind

  • Kontakt zu einer infizierten Person hatte
  • oder selbst positiv getestet wurde (mit und ohne krankheitssymptome)

Sollte Ihr Kind als Kontaktperson im Laufe der Quarantänezeit darüber hinaus selbst ein positives Schnelltestergebnis erhalten, bitten wir Sie darum, diesen Umstand schnellstmöglich im Schulsekretariat mit folgenden zusätzlichen Angaben zu melden, da wir ansonsten den Überblick verlieren und unsere internen Maßnahmen nicht mehr adäquat an die Entwicklungen anpassen können.

  • Name des Kindes,
  • Klasse des Kindes,
  • letzter Tag in der Schule,
  • Datum der Positivtestung
  • Tag der ersten (sofern vorhanden) Krankheitssymptome

und sofern bereits absehbar

  • das voraussichtliche Datum des letzten Tages der Isolation bzw. Quarantäne

Da es hinsichtlich des Umgangs mit „Infektion“ und „Kontakt“ häufig zu Nachfragen kommt, habe ich die mir zur Verfügung stehenden wichtigsten Informationen im Folgenden für Sie zusammen gestellt.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung im MBWK ist eine sog. „Freitestung aus der Quarantäne/Isolation“ nur durch den Nachweis eines „negativen Schnell-Testergebnisses“ durch eine öffentliche Teststelle möglich! Dieser Nachweis ist in der Schule vorzulegen, damit eine Teilnahme am Präsenzunterricht erlaubt ist. Die Vorlage einer qualifzierten Selbstauskunft reicht demnach nicht aus. 

a. Corona-infizierte Personen:

  • Nach letzten Informationen werden Corona-Kontaktpersonen oder Corona-Infizierte, sofern sie nicht einer Gruppe systemkritischer Berufen angehören oder zu einer gesundheitlich besonders gefährdeten Klientel gehören, zur Verifizierung eines positiven Schnelltestergebnisses nicht mehr PCR-getestet.
  • Stattdessen wurde die Empfehlung ausgesprochen, Betroffene frühestens nach fünf Tagen in einem Testzentrum einem Schnelltest zu unterziehen und dies auch nur dann, wenn vollkommene Symptomfreiheit besteht.
  • Bei Schülerinnen und Schülern, die gar keine Krankheitssymptome zeigen, kann die Quarantäne ohnehin nach dem 5. Tag durch einen negativen Schnelltest (Testzentrum) verkürzt werden. 

b. Corona-Kontaktpersonen (durch private Kontakte bzw. von im eigenen Haushalt lebenden Personen):

  • Sind Kontaktpersonen (z.B. Familienangehörige, Spielpartner etc.) infiziert, muss man sich eigenverantwortlich für zehn Tage in Quarantäne begeben.
  • Für Schülerinnen und Schüler gelten verkürzte Quarantänezeiten und für Geboosterte bzw. kürzlich geimpfte (kürzer als drei Monate nach zweiter Impfung) oder genesene (kürzer als drei Monate nach bestätigter Genesung) Kontaktpersonen besteht keine Quarantänepflicht. Auch hier gilt: Vorlage Testergebnis eines Testzentrums!

c. Schulische Kontakte:

  • Für schulische Kontakte zu Infizierten wird in der Regel keine Quarantäne ausgesprochen, da wir einige Sicherheitsmaßnahmen einhalten (Schnelltests, Masken, Lüften…).
  • Lediglich bei sehr vielen Krankheitsfällen in einer Klasse, können weitere Maßnahmen wie z. B. Homeschooling erforderlich werden.

Hinweis Quarantänebescheinigung: Benötigen Sie eine Quarantänebescheinigung für Ihr Kind und wohnen Sie im Kreis Segeberg, beantragen Sie diese bitte über das endsprechende Kontaktformular für die Ausstellung einer Quarantänebescheinigung auf unserer Internetseite: https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Coronavirus/COVID-19-Formulare/index.php?object=tx,3466.9352.1&NavID=3466.47&La=1

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen den Erkrankten schnelle Genesung, denen, die sich in Quarantäne befinden Geduld und uns allen zusammen sowieso nur das Beste!Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter

Katja Walter Rektorin

 

 

 

 

Nachtrag: PCR Teststationen in Schleswig-Holstein bzw. im Kreis Segeberg findet man unter diesem Link.

Übersichtsseite des Kreises: https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Coronavirus/
Teststationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/TeststationenKarte/teststationen_node.html

Foto von Dragana Gordic

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