liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Anhang finden Sie die Corona-Schulinformation Nr. 003.
Die wichtigsten Informationen habe ich Ihnen in gewohnter Weise zusammengefasst. Neu ab Montag, 17.01.22 ist demnach:
- Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts keine Absonderungspflicht mehr. Konkret bedeutet dies, auch Sitznachbarn der infizierten Person müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne gehen. Insofern wird die Schule ab sofort keine Absonderungsempfehlungen mehr aussprechen. Eine Absonderung kann nur dann im Einzelfall in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen soll die infizierte Person bzw. bei Grundschülern die Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbarn) eingenverantwortlich informieren. Es gilt dann eine Quarantänepflicht für fünf Tage gemäß Absonderungserlass des MSGJFS.
- Im Falle eines positiven Schnelltests wird das betroffene Kind zur weiteren Abklärung umgehend nach Hause geschickt.
- In einem solchen Fall werden Sie von der Schulleiterin über das Vorliegen eines bestätigten SARS-COV-2 Fall in der Klasse/Lerngruppe Ihres Kindes informiert (über IServ).
- Sogenannte Geboosterte, d.h. dreifach Geimpfte (bis zu drei Monate nach der zweiten Impfung), geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.
- Ist eine Schülerin/ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Quarantäne von mindestens sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebsten Tag (offiziell bestätigt z.B. durch eine Teststation oder zertifzierten Antigen-Schnelltest). Eine Übersicht von Schnelltests, die den Mindestanforderungen entsprechen, finden Sie im Anhang.
- Das im Anhang beigefügte „Quarantäne-Schaubild“ kann Sie bei der Entscheidungsfindung untersützen.
Sollten Sie Fragen haben oder Unsicherheiten bestehen, ob Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen darf, dürfen Sie uns gerne ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter Rektorin
Anlagen:
Corona Schulinformation Nr. 03 – 2022
Mindestanforderungen an AntiGen-Schnelltests
Foto von Marco Fileccia on Unsplash