Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte Sie die nachfolgenden Informationen des Ministeriums für Bildung-, Wissenschaft und Kultur zum neuen Absonderungserlass zur Kenntnis zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter

Katja Walter Rektorin

 

 

 

 


Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

gestern hat das Gesundheitsministerium einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht, der ab heute gilt und durch die Kreise und kreisfreien Städten mit entsprechenden Allgemeinverfügungen umgesetzt werden muss. Sie finden das Dokument unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html

Dort heißt es unter anderem unter Nr. 3:

„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes [oder opt. entsprechende fachliche Stelle einzutragen] oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“

Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr. Bitte beachten Sie das im Umgang mit allen Schulangehörigen. Als weitere Regelungen für den Bereich der Schulen beachten Sie bitte den Hygieneleitfaden unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html . Eine gesonderte Verordnung für den Bereich der Schulen gibt es im Übrigen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Schulabteilung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein


Foto von Upklyak Freepik

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