Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

bitte nehmen Sie ÄNDERUNGEN zur Regelung der Notbetreuung ab sofort bis vorerst 19. April 2020 zur Kenntnis. Es gelten ab 20.03.2020 folgende Regelungen:

  • Beide Elternteile bzw. Alleinerziehende, die in den systemrelevanten Bereichen tätig sind, haben dann, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, Anspruch auf Notbetreuung (siehe unter „Aktuelles – systemrelevante Berufe/Bereiche)
  • NEU: Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinisch-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Nach wie vor ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich.
  • WICHTIG: Um trotz der Schulschließung und zur Vermeidung von Betreuungslücken den Eltern aus diesen besonders benötigten Berufsfeldern ihren Dienst für uns zu ermöglichen, bietet Ihnen das Team der Grundschule Am Bahnhof im Bedarfsfall ein Notbetreuungsangebot bis 19. April 2020 an. Sollten Sie diesen außerordentlichen Bedarfsfall während der Osterferien benötigen, müssen Sie diesen Bedarf bis zum 25. März 2020 unter katja.walter@gs-am-bahnhof.de anmelden.
  • Sollte es in Ihrem häuslichen Umfeld zu Corona Infektionen kommen, bitten wir Sie, uns hierüber in Kenntnis zu setzen.

Konzept für eine Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 – 6 an öffentlichen Schulen bis zum 19. April 2020

Mit Geltung ab dem 16. März 2020 sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft erlassen worden. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind. (Bitte entnehmen Sie unter der Ruprik „Aktuelles“ welche Bereiche/ Berufsgruppen zu den kritischen Infrastrukturen zählen!)

  • Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
  • Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
  • Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  • Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
  • Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
  • Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
  • Wasser und Entsorgung,
  • Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
  • Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter

 

 

Katja Walter
Rektorin

Kontakt

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