Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem Schuljahr 2023/24 werden alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn das Deutschland-Ticket als Schülerfahrkarte erhalten. Das Ticket kann sowohl für den Schulweg als auch in der Freizeit und in den Ferien genutzt werden. Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/24 wird voraussichtlich ab dem 15.05.2023 über das OLAV-Antragsverfahren möglich sein. Um das Deutschland-Ticket rechtzeitig zum Schuljahresbeginn zu erhalten, sollte die Antragstellung bis spätestens 30.06.2023 erfolgen.

Für Schulkinder mit Wohnsitz in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn gilt, dass eine Schülerfahrkarte bewilligt wird, wenn die zu besuchende Schule eine allgemeinbildende öffentliche Schule ist, die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und die Entfernung von der Meldeadresse des Schulkindes mehr als 2 km (für Jahrgangsstufen 1-4) bzw. 4 km (für Jahrgangsstufen 5-10) beträgt. In einigen Gemeinden oder Städten besteht auch innerhalb der Kommune ein Anspruch auf eine Fahrkarte, wenn der Wohnort ein eigenständiger Ortsteil ist und die Entfernungsgrenze zur nächstgelegenen Schule überschritten wird.

Für Schulkinder mit Wohnsitz im Kreis Segeberg wird eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn die zu besuchende Schule eine allgemeinbildende öffentliche Schule ist und die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt. Auch hier kann in einigen Gemeinden oder Städten innerhalb der Kommune ein Anspruch auf eine Fahrkarte bestehen, wenn der Wohnort ein eigenständiger Ortsteil ist und die Entfernungsgrenze zur nächstgelegenen Schule überschritten wird.

Schulkinder mit Wohnsitz im Kreis Pinneberg erhalten eine Schülerfahrkarte, wenn die zu besuchende Schule eine öffentliche Schule ist, die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und die Entfernung von der Meldeadresse des Schulkindes mehr als 2 km (für Jahrgangsstufen 1-4) bzw. 4 km (für Jahrgangsstufen 5-13) beträgt. Auch hier besteht in einigen Gemeinden oder Städten innerhalb der Kommune ein Anspruch auf eine Fahrkarte, wenn der Wohnort ein eigenständiger Ortsteil ist und die Entfernungsgrenze zur nächstgelegenen Schule überschritten wird.

Eine Antragstellung kann über die Website von OLAV erfolgen: https://www.ticket-olav.de

Informationen zum Download als PDF

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