wie mit unserer letzten Corona-Schulinformation Nr. 007 bereits angekündigt wurde, werden ab dem 03. März 2022 weitere Schritte zurück in die schulische Normalität umgesetzt (siehe Anlage Corona-Schulinformation Nr. 8).
Konkret bedeutet dies, dass unser aller Schulalltag nur noch zeitlich begrenzt von der Test- und Maskenpflicht eingeschränkt wird. Toll ist auch, dass die Kohortenregelung ab dem 03.03.2022 wieder aufgehoben wird, so dass es diesbezüglich auch auf dem Pausenhof, bei der Auswahl der Spielpartner, bei Arbeitsgemeinschaften oder in der Betreuung keinerlei Einschränkungen mehr geben wird. Ein weiterer Lichtblick ist die Aussicht auf den Wegfall der Mund-Nasenbedeckungspflicht für unsere gesamte Schulgemeinschaft ab voraussichtlich dem 02. April 2022. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Schülerinnen und Schüler, die die angekündigten Lockerungen aus welchem Grund auch immer zunächst behutsam umsetzen möchten.
Die Daten im Überblick:
ab 03. März 2022: Wegfall der Kohortenregelung
ab 21. März 2022: Wegfall der Testpflicht
ab 21. März 2022: Wegfall der zugangsbeschränkenden Vorgaben für unser Schulgebäude
ab 02. April 2022: Wegfall der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht
Freuen wir uns gemeinsam auf erfreulichere Zeiten, einen hoffentlich milden Frühling sowie auf einen Schulalltag ohne Corona.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter Rektorin
Anlage Corona-Schulinformation Nr.: 008 als PDF zum Download
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