Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in unserer Schulordnung heißt es: „Handys und Smartwatches sind für alle Kinder während der Unterrichts- und Schulzeiten verboten.“ Dies gilt auch für Wandertage und alle anderen außerunterrichtlichen, schulischen Veranstaltungen. 

Bisher wurde diese Regelung stets eingehalten. Nun fällt jedoch vermehrt auf, dass Kinder sog. „Smartwatches“ (mit ähnlichen Funktionen wie Smartphones) auch während der Schulzeit im Unterricht und in der OGS tragen. Begründet wird dies häufig mit der „Funktionseinstellung Schulmodi“.

Im Raum „Schule“ bringen diese Uhren jedoch einige Probleme mit sich. So verfügen sie teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Darunter fallen beispielsweise Foto-, Video- und Telefonfunktionen, die bei falscher Nutzung zu unerlaubten Aufnahmen führen können. Außerdem steht besonders die integrierte Abhörfunktion im Fokus. Modelle mancher Hersteller enthalten versteckte Mikrofone, die das Aufzeichnen sämtlicher Geräusche oder Gespräche in der Umgebung ermöglichen. Diese Aufnahmen können auf der Smartwatch direkt an ein Handy (der Erziehungsberechtigten) übertragen werden. Aus diesem Grund werden Schulen nicht nur durch die Ausführungen der Bundesnetzagentur in Bezug auf die Frage „Nutzung von Handys und Smartwatches in Schulen“, sondern auch vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur unterstützt. Weitere Informationen dazu sind auf der jeweiligen Homepage des Ministeriums und der Bundesnetzagentur.

Warum das Verbot?

Da es sowohl für Lehrkräfte als auch für das pädagogische Personal nur schwer zu erkennen ist, welche Funktionen die jeweilige Uhr hat und/oder ob sie ordnungsgemäß ausgeschaltet bzw. in den „Schulmodus“ eingestellt ist, hat sich die Schulkonferenz 2018 erstmalig zum Schutze aller an unserer Schule beteiligten Personen dafür ausgesprochen, dass unsere Schule eine „Handy- und Smartwatchfreie Zone“ wird.  Im November 2023 hat die Schulkonferenz den Beschluss aus 2018 erneut diskutiert und bestätigt. Sollten dennoch Kinder Smartwatches/Mobiltelefone aus Sicht der Eltern zur Schule mitsichführen müssen, um bspw. auch auf dem Schulweg oder in der Freizeit erreichbar zu sein, so sind sie dazu aufgefordert, diese Geräte während der gesamten Schul- und Betreuungszeit ausgeschaltet im Schulranzen aufzubewahren. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie noch einmal darauf hin, dass die Schule keine Haftung für abhanden gekommenen Wertgegenstände übernimmt.

Der Beschluss der Schulkonferenz dient im Übrigen auch dazu, die Kolleginnen und Kollegen vor Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht zu schützen, falls es zu unerlaubten und unbemerkten Handlungen durch Schülerinnen und Schüler mit solchen Endgeräten kommen sollte. Abgesehen davon ist es auch in mehreren Studien belegt, dass eine Smartwatch ebenso wie Smartphones häufig eine allzu große Ablenkung für ein Kind im Grundschulalter darstellen kann.

Wenn Sie Ihr Kind während der Schulzeit erreichen müssen, haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit dem Sekretariat oder der OGS aufzunehmen (ggf. Anrufbeantworter, der innerhalb der Büroöffnungszeiten regelmäßig abgehört wird). Auch den Kindern steht dort das Telefon zur Verfügung, falls sie nach Hause telefonieren müssen.

Wir bitten daher aus den o.g. Gründen um Verständnis für diesen Beschluss und um Einhaltung dieser Regelung.

Foto von Onur Binay auf Unsplash

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