Page 10 - Kursprogramm der Grundschule Am Bahnhof
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Projektordnung
der Offenen Ganztagsschulen der Grundschulen in Bad Bramstedt des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Bad Bramstedt e.V.
1. Allgemeines
Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Bad Bramstedt e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich überparteilich und überkonfessionell für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien in Bad Bramstedt einsetzt. Er ist ein öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und arbeitet nach den strengen Kriterien der gesetzmäßigen Vorgaben und fachlichen Standards. Im Gebiet des Schulverbandes Bad Bramstedt hat der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverein Bad Bramstedt e.V. die Unterträgerschaft für die Nachmittagsbetreuung an den Offenen Ganz- tags-schulen der Grundschule Maienbeeck/Wiemersdorf, Grundschule Am Bahnhof, Schule am Storchennest einschließlich des Förderzentrums Bramau-Schule übernommen.
Es werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, sofern sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Derartige Krankheiten in den Familien sind sofort den Betreuungsmitarbeitern mitzutei- len. Ein Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz ist auf der Homepage www.lebensweltschule-badbramstedt.de zu finden.
Verstöße gegen die Hausordnung der Schule, die Projektordnung oder grobes Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin können zum sofortigen Ausschluss führen. In diesem Fall sind die Eltern verpflichtet, den Schüler/ die Schülerin unmittelbar abzuholen.
Sollte ein Kind sich nicht in der Einrichtung integrieren können, ist der Träger nach Kontaktaufnahme mit Eltern und Schule berechtigt, das Kind aus dem Projekt auszuschließen. Er ist bemüht, die Eltern bei der Suche nach Alternativen zu unterstützen. Ein Kind mit Sonderbetreuungsbedarf kann nur mit entsprechender Begleitung aufgenommen werden. Dieser Bedarf muss der Betreuungsleitung unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Abwesenheit des Kindes ist telefonisch oder schriftlich den Betreuungs- mitarbeitern vor Betreuungsbeginn anzuzeigen.
Die Eltern sind verpflichtet, der Betreuungseinrichtung eine Notfalltele- fonnummer zu benennen, unter der in jedem Fall ein Sorgeberechtigter erreichbar ist. Sollte dieser mehrmals nicht erreich-bar sein, hat die Ein- richtung das Recht, den Betreuungsvertrag nach vorheriger Abmahnung frist-los zu kündigen.
2. Haftung
Die Schülerinnen und Schüler sind während des Aufenthaltes an der Schu- le sowie bei gemeinsamen Veranstaltungen außerhalb der Einrichtungen gegen Unfall versichert, soweit keine Verletzung der Aufsichtspflicht des betreuenden Personals oder der Sorgeberechtigten vorliegt. Wir weisen darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler der Schule eine private Haftpflicht-Versicherung bestehen sollte, da ansonsten die Eltern oder die Sorgeberechtigten für die durch das Kind verursachten Schäden haften. Die Mitarbeiter der Betreuungen/Kursleiter übernehmen die Schülerinnen und Schüler in den an-gemeldeten Zeiten und entlassen sie bei deren Ende aus ihrer Verantwortung. Für den Weg zwischen Elternhaus und Betreuung sind die Eltern/Sorgeberechtigten verantwortlich. Die Eltern/Sorgebe- rechtigten haben bei Familienveranstaltungen der Einrichtung die alleinige Aufsichts- und Haftungspflicht. Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung von Kleidung und der Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes wird keine Haftung übernommen.
3. Vertragslaufzeit
Der Betreuungsvertrag mit den vereinbarten Betreuungszeiten ist befristet bis zum Ende der 4. Klasse. Eine ordentliche Kündigung ist beiderseits jeweils 4 Wochen zum Halbjahres- und zum Schuljahresende möglich. Bei Ausweitung der Betreuungszeit ist diese bis 2 Wochen vor Inkrafttreten anzumelden. Die monatlichen Beiträge werden immer in vollen Monaten berechnet, auch wenn die Betreuung erst während des laufenden Monats benötigt wird.
4. Elternbeiträge
Die Betreuungsangebote sind grundsätzlich kostenpflichtig und unabhängig davon zu entrichten, in welchem zeitlichen Umfang die Betreuung tatsäch- lich in Anspruch genommen wurde. Der monatliche Beitrag ist der jeweils aktuell gültigen Beitragstabelle zu entnehmen. Diese ist auf der Internetseite www.Lebensweltschule-badbramstedt.de veröffentlicht oder in der Schule erhältlich.
Die Beiträge werden in 10 gleichbleibenden monatlichen Raten gezahlt, wenn keine Kündigung zum Schulhalbjahr vorliegt. Die Beiträge werden
von Oktober bis Juli des folgenden Jahres am ersten Werktag des jewei- ligen Monats von dem im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Konto eingezogen.
Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein Betrag von derzeit € 2,50 pro Tag fällig. Dieser wird monatlich nachträglich von dem im SEPA-Last- schriftmandat genannten Konto am 15. Des jeweiligen Folgemonats oder dem darauffolgenden Werktag abgebucht.
Änderungen des Essenbeitrags werden den Eltern vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. Bei Abmeldung vom Mittagessen durch die Er- ziehungsberechtigten direkt in der Betreuungseinrichtung bis 08.00 Uhr des jeweiligen Tages muss das gebuchte Essen nicht bezahlt werden. Diese Abmeldung hat auch bei Abwesenheit aufgrund von Klassenfahr- ten, Schulveranstaltungen u. ä. zu erfolgen. Wenn der Elternbeitrag nicht rechtzeitig und in festgelegter Höhe entrichtet wird, kann das Kind vom Mittagessen ausgeschlossen werden.
Für die Teilnahme am Ganztagsschulangebot wird eine OGS-Pauschale in Höhe von Euro 2,50 und ein Materialgeld in Höhe von Euro 2,00 pro Abbuchungsmonat berechnet und zusammen mit den monatlichen Betreu- ungskosten abgebucht.
Die Vorabankündigung der Erst- oder Einmallastschrift erhalten die Eltern spätestens drei Tage vor dem ersten Fälligkeitsdatum auf der Anmelde- bestätigung. Wenn der Elternbeitrag nicht recht-zeitig und in festgelegter Höhe entrichtet wird, kann der Betreuungsvertrag nach Anmahnung frist- los gekündigt werden.
Es besteht die Möglichkeit, bei sozialer Härte einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Kosten des Mittagessens und die Kursgebühren zu stellen. Die entsprechenden Anträge auf Leistungen für Bildung und Teil- habe sind direkt und zeitnah bei dem zuständigen Amt (Sozialamt oder Jobcenter) einzureichen. In sozialen Härtefällen kann auch der OGS-Bei- trag durch den Schulverband ermäßigt werden. Hierfür kann beim Sozial- amt eine Bescheinigung zur Vorlage bei der OGS beantragt werden. Auch dieser Antrag ist direkt und zeitnah zu stellen. Achtung: Eine rückwirkende Ermäßigung kann leider nicht erfolgen. Bis zur Vorlage der Bescheinigung ist der Beitrag in voller Höhe zu zahlen.
5. Hausaufgabenzeit
Die Hausaufgabenzeit findet täglich in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr statt.
Die Kinder haben die Möglichkeit, in ruhiger und arbeitsfördernder Atmo- sphäre ihre Aufgaben zu erledigen. Die Verantwortung für die Hausauf- gaben liegt bei den Eltern.
Stört der Schüler/die Schülerin die Arbeitsatmosphäre im Hausaufgaben- raum, kann er/sie nach Ermahnung von der Hausaufgabenbetreuung aus- geschlossen werden.
6. Kurse
Die Dauer der Kurse und die Gebühren sind dem Kurskatalog zu entneh- men. Die Anmeldungen sind für den angegebenen Zeitraum verbindlich. Die Kursgebühren werden einmalig von dem im Sepa-Lastschriftmandat genannten Konto für das erste Schulhalbjahr zum 01.11. und für das 2. Schulhalbjahr zum 01.04. oder dem darauffolgenden Werktag. Bei außerordentlichem Kursausfall, z.B. durch Erkrankung des Kursleiters oder bei witterungsbedingtem Schulausfall, erfolgt keine Erstattung der anteiligen Kursgebühren.
7. Öffnungszeiten
Die Einrichtung ist nur während der Schulwochen geöffnet. Die Betreu- ungszeiten sind täglich von 7.00 bis 17.00 Uhr, am Standort Wiemersdorf von 07.00 bis 15.00 Uhr.
In den Ferien und an schulfreien Tagen, z.B. SCHELF-Tage, Feiertage, bewegliche Ferientage, ist die OGS geschlossen. Bei außerordentlichem/ witterungsbedingtem Schulausfall werden in der Schule befindliche bzw. eintreffende Schüler/innen im Rahmen des Erlasses des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 13.07.2011 nach Notwendigkeit betreut und in das familiäre Umfeld gesi-chert zurückgeführt.
Zum Verbleib bei den Eltern