Page 22 - Schulprogramm
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4. Schulordnung
Die Schulordnung gilt ganztägig, also auch während der Betreuungs- und Kurszeiten am Nachmittag.
A) Rechte für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer
1. Alle Schüler und Schülerinnen haben das Recht, ungestört zu lernen.
2. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
3. Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, fair behandelt zu werden
(keine Beleidigungen!).
4. Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf ein friedliches
Miteinander (Alles, was weh tut, ist verboten!). B) Allgemeine Regeln
1. Wir gehen achtsam und rücksichtsvoll miteinander um und grüßen uns, wenn wir uns begegnen.
2. Wenn ich zur zweiten Stunde komme, darf ich die Schule erst mit dem Klingelzeichen betreten.
3. Im Klassenraum und in den Fluren gehe ich ruhig und leise. Rennen, Toben und Ballspiele sind verboten.
4. Fremde Klassenräume darf ich nicht betreten.
5. Ich lasse andere in Ruhe spielen und frage, wenn ich mitspielen möchte.
6. Ich darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis verlassen, auch wenn ein Ball
auf die Straße rollt oder auf ein Nachbargrundstück fällt.
7. Ich werfe nicht mit gefährlichen Gegenständen (Steine, Schneebälle...).
8. Wenn es zur Regenpause läutet, gehe ich sofort ins Gebäude.
9. Während der Regenpause halte ich mich im Klassenraum oder im Flur auf.
Aber: Ich darf nicht toben und schreien.
10. In den Toiletten halte ich mich nur so lange wie nötig auf und hinterlasse
sie sauber.
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