Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens im Kreis Segeberg, möchte ich mit diesem Elternbrief einige Konkretisierungen an Sie loswerden.

Seit letzten Donnerstag praktizieren wir nun die „Maskenpflicht“ auch während des Unterrichts. Die Gründe für diese neue Eskalation im Kampf gegen das Virus, so denke ich, muss ich im Detail nicht mehr erläutern. Unser aller Ziel war es und muss es auch weiterhin sein, das Virus mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zurück zu drängen und die Ausbreitung wieder kontrollierbar zu machen. Neueste Erkenntnisse besagen, dass die Pflicht, Mund und Nase auch während des Unterrichtes an Grundschulen zu bedecken, diesbezüglich helfen wird. Vielleicht können wir den Präsenzunterricht auf diese Weise dauerhaft aufrechterhalten.

In der Annahme, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte beim Thema „Mund-Nase-Bedeckung“ (MNB) bei Grundschülern im Unterricht“ die ein oder andere Frage umtreibt, versuche ich die einzelnen Maßnahmen weiter zu konkretisieren bzw. transparent zu machen:

1. Was ist eine geeignete MNB:
Gemäß Schulen-Corona-Verordnung ist die Verwendung einer Maske mit Ausatemventil oder ein Kunststoffvisier nicht ausreichend! Idealerweise kommt ein eng anliegender textiler Stoff zum Einsatz. Dieser sollte mehrlagig sein, oder aus dichtgewebter Baumwolle bestehen.

2. Wie oft muss eine MNB gewechselt werden?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Empfehlungen unter folgendem Link: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/alltagsmaske-tragen.html
Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Masken zum Wechseln mit in die Schule. Der Wechsel der Maske ist in dem Moment angezeigt, wenn sie durchfeuchtet oder verunreinigt ist. Da es gemäß der Verordnung der Einschätzung der Schülerinnen und Schüler selbst obliegt, wann die Maske gewechselt werden sollte, bitte ich Sie mit Ihrem Kind über die richtige Hygiene beim Tragen dieser zu sprechen und sie für das regelmäßige Wechseln der Masken zu sensibilisieren.

3. Ist das Tragen der MNB auch während der Betreuung erforderlich?
Das Tragen der MNB in der Grundschule, auch innerhalb der Kohorte ist während der gesamten Schulzeit (auch vor und nach dem Unterricht) verpflichtend.

4. Sind Tragepausen möglich?
Alle Lehrkräfte und päd. Mitarbeiter haben die Befugnis, das Tragen einer MNB zeitweise auszusetzen. Bei einer solchen vorübergehenden „Maskenpause“ soll auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen geachtet werden.
Auch auf dem Schulhof ist eine Maskenpause möglich, wenn dabei ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu allen anderen Personen eingehalten wird.

5. Findet eine Frühstückspause/ Mittagessen statt?:
Das gemeinsame Frühstück in der Frühstückspause oder das gemeinsame Mittagessen findet wie üblich im Klassen-/Betreuungsraum statt. Auch, wenn die MNB grundsätzlich zu tragen ist, so darf diese kurzfristig zur Frühstücks-/Mittagszeit (natürlich ) abgenommen werden, damit gegessen und getrunken werden kann. Die Räume werden in dieser kurzen Phase gut gelüftet.

6. Musikunterricht:
Das Singen im Klassenraum ist weiterhin verboten!

7. Sportunterricht:
Während des Sportunterrichtes ist die Pflicht zum Tragen einer MNB vorübergehend ausgesetzt. Allerdings muss hier zu jeder Zeit gewährleistet werden, dass der geforderte Mindestabstand zwischen Personen eingehalten werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch bei Bewegungsangeboten außerhalb von Gebäuden – eine Vorgabe, die so mit einer Grundschulklasse kaum einzuhalten ist. So viel zum Thema „Wunsch und Realität“.

Aufgrund der o.g. Vorschriften und der räumlichen Gegebenheiten in den Umkleidekabinen, ist die Einhaltung der Hygienestandarts nunmehr nur schwer bzw. gar nicht einzuhalten. Die Sportfachschaft nach eingehender Beratung beschlossen, die regulären Inhalte des Sportunterrichts gem. Fachanforderungen in dieser Zeit durch alternative Bewegungs-angebote zu ersetzen, die mit dem Infektionsschutz zu vereinbaren sind.

Dies bedeutet im Einzelnen:
a) Es findet kein Sportunterricht im herkömmlichen Sinne statt. Angeboten werden stattdessen „Bewegungsmöglichkeiten in Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz“.
b) Die Umkleidekabinen können zurzeit nicht genutzt werden. Bitte achten Sie an den Tagen mit Sportunterricht auf bequeme Kleidung und geben Sie Ihrem Kind Außen- UND Hallenschuhe mit (es gibt keine Umkleidemöglichkeiten).
c) Da die Sporthalle lediglich in Ausnahmefällen genutzt wird, bitten wir darum, Ihrem Kind den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung anzuziehen.

8. Wahlpflichtkurse 1. Klasse:
Der Wahlpflichtkurs „Tanzen und Bewegung“ findet so lange nicht statt, wie es die strengen Hygieneregeln erfordern. Sie erhalten Nachricht, sobald wir den Kurs fortsetzen können.
Die Wahlpflichtkurse „Kreativ“ und „Instrumental-Kids“ finden weiterhin wie geplant statt.

9. AG Laufen, Handball, Tanzen (2.-4. Klassen):
Die Arbeitsgemeinschaften Laufen, Handball und Tanzen fallen bis auf weiteres ersatzlos aus, da die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben nicht gewährleistet werden kann.

10. Alle anderen AG’s und Förderkurse:
Alle anderen AG‘s und Förderkurse finden zunächst wie geplant statt. Können aber bei Personalengpässen, z.B. aufgrund Krankheit kurzfristig abgesagt werden.

11. Wie lange gelten diese Maßnahmen?
Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht (zunächst zeitlich begrenzt: bis 30.11.20) finden ab dem Tag der erstmaligen Nennung der Neuinfektionen von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung auch für die Primarstufe Anwendung.

Bitte beachten Sie auch die angehängten Dateien. Bleiben Sie gesund!

Ihre

Katja Walter

Katja Walter Rektorin

 

 

 

 

Anlagen:
Sportunterricht
Hygiene an Schulen

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