Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

auch wir sind sehr traurig, dass nach den Osterferien der Unterrichtsbetrieb nicht wie gewohnt wieder aufgenommen werden kann und die Schule wieder mit lachenden und fröhlichen Kinderstimmen gefüllt ist.

Unsere Notbetreuung von 7:00 Uhr – 17:00 Uhr wird aus diesem Grund wie bisher für unsere Schülerinnen und Schüler angeboten:

  • von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr (Lehrkräften)
  • von 7:00 Uhr – 8:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr (pädagogischen Mitarbeitern). Sollte Ihr Kind bisher nicht das Angebot der Offenen Ganztagsschule genutzt haben, Sie aber Betreuungszeiten vor 8:00 Uhr und/oder nach 13:00 Uhr benötigen, bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Gemeinsam mit der Betreuung haben wir für diese Fälle bereits einfache Verträge vorbereitet

Da das Infektionsgeschehen weiterhin Kontakteinschränkungen erfordert, müssen auch während der Betreuungszeit von allen anwesenden Personen die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen besonders beachtet werden. Dies wird nicht nur für Ihr Kind sondern auch für uns eine ungewohnte Situation sein. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrem Kind.

Anspruch auf eine Notbetreuung haben Eltern, die in sogenannten „systemrelevanten“ Bereichen arbeiten. Das Ministerium plant zur Zeit die Ausweitung der Berufsgruppen die in folgenden Bereichen tätig sind:

Energie-Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc., Ernährung, Hygiene (Produktion Groß- und Einzelhandel) – inklusive Zulieferung, Logistik, Finanzen- ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers, Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore, Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze, Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation, Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV, Wasser und Entsorgung, Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.

Laut Pressemitteilung des Ministeriums vom 17.04.2020 ist es „ausreichend“, wenn ein Elternteil in einem der aufgeführten Bereiche tätig ist. Einen formlosen Nachweis des Arbeitsgebers geben Sie Ihrem Kind bitte schnellstmöglich mit.

Darüber hinaus steht zur Diskussion, dass auch Alleinerziehende Mütter/Väter Anspruch auf die Notbetreuung erhalten sollen. 

Den Betreuungsbedarf bitte ich möglichst zeitnah telefonisch oder per Email im Sekretariat anzumelden. Für eine entsprechende Planung seitens der Schule ist es notwendig, dass der Bedarf immer bis spätestens 14.00 Uhr am Vortag angemeldet wird!

Über das weitere Vorgehen der stufenweise Rückkehr zum Unterrichtsbetrieb ab dem 04. Mai 2020 wird derzeit im Ministerium beraten. Zur Zeit liegen hierüber noch keine konkreten Informationen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter

Katja Walter Rektorin

 

 

 

 

Foto: Annie Spratt auf Unsplash

Kontakt

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