bitte beachten Sie, dass das Land-Schleswig-Holstein aufgrund der neuen Testverordnung der Bundesregierung das Ihnen kürzlich zugesandte Schaubild aktualisiert hat.
NEU: Ein positiver Antigen-Schnelltest/-Selbsttest MUSS demnach zukünftig durch einen PCR-Test bestätigt werden!!!
Bitte beachten Sie die dargestellten Regelungen auf dem beigefügten Schaubild zum Thema: „Wie verhalte ich mich richtig, im Falle
- eines positiven Antigen-Schnelltests,
- einer Infektion, oder
- eines engen Kontaktes zu einer Corona-positiven Person.
Die aktuellen Isolations- und Quarantäneregelungen mit den Möglichkeiten der Verkürzung sind ebenfalls übersichtlich dargestellt. Grundsätzlich gilt für Infizierte, enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder:
- Sie müssen sich eigenständig in Isolation/Quarantäne begeben.
- Die Isolation/Quarantäne endet nach dem entsprechenden Zeitraum automatisch.
- Beides gilt auch dann, wenn Sie nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert werden.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es dem Gesundheitsamt des Kreises Segeberg aufgrund des extrem hohen Aufkommens an Corona-positiven Personen, Haushaltsmitgliedern und engen Kontaktpersonen regelhaft nicht möglich ist, mit den betroffenen Haushalten Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen rund um das Thema Quarantäne und Isolation finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.segeberg.de
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Zur zeitnahen Umsetzung möglicher verschärfter Hygienemaßnahmen bitte ich Sie, die Schule umgehend über das Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests UND über das Vorliegen des PCR-Testergebnisses bei Ihrem Kind zu informieren.Vielen Dank für Ihre Unterstüzung.
Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter Rektorin
Foto von Dragana Gordic