liebe Erziehungsberechtigte,
wie bereits angekündigt, möchte ich Ihnen nach der Veröffentlichung der Schulen-Corona-Information Nr. 48 einige Informationen zum neuen Erlass (siehe Anlage) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geben, der ab 01. November 2021 gültig ist.
Wir begegnen der Entscheidung des Ministeriums mit sehr gemischten Gefühlen, auch wenn wir uns über die Lockerungen in der Schule für die Kinder aus pädagogischer und emotionaler Sicht freuen. Die Infektionszahlen im Kreis Segeberg steigen. In 3 Klassen unserer Schule sind bereits einzelne Infektionen bei Kindern mit dem SARS-CoV 2-Virus aufgetreten. Ein paar Kinder mussten aufgrund eines Kontaktes im privaten Umfeld mit einer infizierten Person in häusliche Quarantäne geschickt werden. Auch die Erkältungskrankheiten nehmen in dieser Zeit stark zu. Unser oberstes Ziel ist weiterhin das Aufrechterhalten des Präsenzunterrichts. Ich bitte Sie daher möglichst auf unnötige Kontakte im privaten Bereich zu verzichten.
Die Regelungen ab 01.11.2021:
Wie bereits angekündigt, enfällt für die Kinder ab Montag, 01. November 2021 die Pflicht zum Tragen einer med. MNB am festen Sitzplatz im Klassenraum. Dies gilt ebenfalls, wenn die Kinder im Rahmen der OGS an einem festen Sitzplatz sitzen. Sobald sie ihren Sitzplatz verlassen, besteht im gesamten Gebäude weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung. Daher bitten wir Sie, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder stets genügend Wechselmasken im Schulranzen haben. Das freiwillige Tragen von Masken auch am festen Sitzplatz ist weiterhin möglich.
Darüber hinaus besteht keine Pflicht zum Tragen einer MNB:
- auf dem Schulhof und sonst im Freien
- am eigenen Sitzplatz (auch bei Sitzungen der Schulgremien und Elternversammlung)
- am Sitzplatz in der Mensa
- beim Ausüben von Sport (auch im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten zu Bewegung und Sport)
Ausnahme:
Sollte in einer Klasse der Verdacht einer SARS-COV 2- Infektion bestehen (z.B. durch einen positiven Selbsttest), werden folgende Maßnahmen für die betroffene Lerngruppe angeordnet:
- Sofortige Pflicht zum Tragen einer MNB auch am Sitzplatz für die gesamte Lerngruppe
- Tägliche Testung aller Kinder der Lerngruppe für 5 (Werk)-Tage. (Kinder, die den Schnelltest im häuslichen Bereich durchführen, müssen dann für diesen Zeitraum täglich eine entsprechende Erklärung über die Durchführung des Selbsttests der Erziehungsberechtigten vorlegen).
Sofern das Testergebnis der betroffenen Person durch einen negativen PCR-Test widerlegt wurde, werden die erweiterten Hygienemaßnahmen für die betroffene Lerngruppe unverzüglich wieder gelockert.
Sollte im Rahmen der Teststrategie ein positiver Selbsttest vorliegen, nimmt die Schule unverzüglich Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Kreises Segeberg auf. Erst nach der Bestätigung einer Infektion durch einen PCR-Test, teilt uns das Gesundheitsamt die weiteren Maßnahmen mit, z.B. ob und wie viele Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden. Ich möchte Sie bitten, davon abzusehen, beim Gesundheitsamt zusätzliche Anfragen zu stellen, wenn bei Ihrem Kind kein positiver Schnelltest nachgewiesen ist. Sie werden schnellstmöglich durch uns als Schule informiert.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter Rektorin
Anlagen:
Corona Schulinformation Nr. 48 – 28.10.2021
Foto von Paul Siewert on Unsplash