soeben hat das Schulamt des Kreises Segeberg uns Informationen zukommen lassen, dass es neue Regelungen zum Absonderungserlass im Kreis Segeberg gibt, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen möchten.
Ich habe Ihnen die wichtigsten Informationen und neuen Regelungen zur Absonderungs- bzw. Quarantänepflicht in der beiliegenden Anlage in kürze zusammengefasst. Die Schule wird ab sofort die neuen Regelungen berücksichtigen und umsetzen!
Außerdem finden Sie in der Anlage ein Schaubild zum Thema „Quarantäne und Isolation“.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Katja Walter Rektorin
Informationen für Haushaltsmitglieder von Corona-positiven Personen
Personen, die mit einer Corona-positiven Person in einem Haushalt leben, müssen sich sofort in Quarantäne begeben.
Bitte melden Sie sich nicht aktiv bei uns. Wir werden Sie über Ihr infiziertes Haushaltsmitglied kontaktieren.
Bitte beachten Sie die aktuell gültige Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg.
Die aktuellen Quarantäneregelungen mit den Möglichkeiten der Verkürzung sind im Schaubild dargestellt.
Ab dem 03.02.2022 müssen sich enge Kontaktpersonen zu Corona-positiven Personen, die nicht in einem Haushalt mit der Corona-positiven leben, nicht mehr in Quarantäne begeben. Aus diesem Grund entfällt auch der Anspruch auf einen Absonderungsbescheid.
Informationen für enge Kontaktpersonen
Enge Kontaktpersonen, die mit der Corona-positiven Person engen Kontakt hatten, aber nicht mit der Corona-positiven Person in einem Haushalt leben, müssen sich in Schleswig-Holstein derzeit nicht in Quarantäne begeben.
Das bedeutet auch, das Sie sich nicht beim Gesundheitsamt als enge Kontaktperson melden. Weiterhin haben Sie keinen Anspruch auf eine Absonderungsbescheinigung.
Diese Regelung ist seit dem 03.02.2022 gültig.
Anlagen:
Info zu Absonderung Infizierter – 07.02.2022 PDF
Foto von Elena Mozhvilo on Unsplash